Es stellt sich vorliegend deshalb die Frage, ob eine Auswirkung auf eine grosse Zahl Behinderter bejaht werden kann. Eine Haltung, mit welcher zum Ausdruck kommt, dass nur ein zeitlich beschränkter Zugang für Gruppen behinderter Menschen / Kinder möglich ist, wirkt sich auf eine grosse Zahl von Personen aus, nämlich auf alle behinderten Besuchergruppen des Bades. Ebenso wirkt sich eine mögliche Regelung des Zutrittes – wie im Schreiben vom 25. Januar 2012 in Aussicht gestellt – auf alle behinderten Besucher des Bades und damit auf eine grössere Zahl von Personen aus.