Mit dem Rechtsbegehren wird bekannt gegeben, was die klagende Partei vom Gericht zugesprochen erhalten will. Das Rechtsbegehren umschreibt zusammen mit dem behaupteten Lebensvorgang den Streitgegenstand. Unklare Rechtsbegehren sind nach ihrem objektiven Sinngehalt und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auszulegen;