1c keinen Einfluss auf den Streitwert und / oder die sachliche und örtliche Gerichtszuständigkeit17. Die Beklagte demgegenüber erachtet die Unterstellung, nebst Gruppen von behinderten Menschen auch behinderte Einzelpersonen zu diskriminieren, als unzulässige Klageänderung, da die Klägerinnen der Beklagten neu unterstellen würden, nebst Gruppen von behinderten Menschen auch behinderte Einzelpersonen zu diskriminieren18.