Die dem Gericht eingereichten Medienberichterstattungen datieren ab März 2012 bzw. jünger. Der Brief wurde demnach frei von medialem Druck verfasst und spiegelt damit die Intention der Beklagten frei vom Druck Dritter. Einleitend nimmt der Brief Bezug auf die E-Mail vom 14. Januar 2012, worin sich die HPS, resp. C., der Institutsleiter der HPS, nach den Beweggründen für die Zutrittsverweigerung erkundigt hat.