Nicht als Familienwohnung gelten Wohnungen, in denen ausschliesslich oder überwiegend der Beruf oder das Gewerbe ausgeübt werden. Bei gemischtem Gebrauch kann aber eine Familienwohnung vorliegen. Ein Haus kann den Charakter der Familienwohnung beibehalten, wenn die Eheleute in getrennten Wohnungen auf verschiedenen Stockwerken leben. Die Lehre neigt dazu, das ganze Grundstück unter den Begriff der "Familienwohnung" zu subsumieren, wenn eine Familienwohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt oder sonst wie das Schicksal einer grösseren Liegenschaft teilt.