1.3.10 Auch keine ausschlaggebende Bedeutung wird dem Umstand beigemessen, der Betrieb werfe mit Ausnahme des Jahres 2019 nur Verluste ab. Wie nachstehende Erwägungen zum Unterhalt zeigen, sind einzelne Positionen der Jahresrechnung zu korrigieren, so dass ohnehin – zumindest aus familienrechtlicher Perspektive – ein Gewinn resultiert. 3.1.11 Insgesamt verfügt der Gesuchsgegner über ein deutliches berufliches Interesse an der Zuteilung der ehelichen Liegenschaft. Demgegenüber ist die Gesuchstellerin in beruflicher Hinsicht nicht auf die Liegenschaft