1.3.8 Als weiterer Umstand ist die Bewirtschaftung des Landwirtschaftsbetriebs durch den Gesuchsgegner zu würdigen. Der Gesuchsgegner macht geltend, er halte zwischen 25 bis 32 Kühe mit Kälbern, zwei Pferde, zehn Hühner und eine Forellenzucht mit 150 bis 250 Fischen. Auch sei die eheliche Liegenschaft vom Landwirtschaftsbetrieb her gut einsehbar. Diese Ausführungen bleiben von der Gesuchstellerin unbestritten. Sie wurden dem Grundsatz nach auch durch die Eindrücke im Rahmen des Augenscheins vom 22. Oktober 2024 bestätigt. Für die Bewirtschaftung des Betriebs ist die unmittelbare Nähe zwischen Wohn- und Betriebsort für den Gesuchsgegner ohne Zweifel von Vorteil.