3.1.7 Gegen die Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeit des Gesuchsgegners auf der sich in der Landwirtschaftszone befindlichen Liegenschaft C. bringt die Gesuchstellerin im Laufe des Verfahrens sodann vor, die Tätigkeit sei zonenfremd und könne als rechtswidrige Tätigkeit nicht die Zuteilung der Liegenschaft zur Folge haben. Der Gesuchsgegner hält dagegen, dass die Tätigkeit zulässig sei. Das Zivilgericht kann im Verfahren um Regelung des Getrenntlebens die Zonenkonformität der beruflichen Tätigkeit des Gesuchsgegners nicht leichthin beurteilen.