Der Gesuchsgegner erklärt die Unterschiede sinngemäss damit, dass je nach Jahreszeit Schneefräsen oder Mähroboter in der Werkstatt aufbereitet würden, was aber keine regelmässig anfallende Tätigkeit sei. Ein Vergleich der Fotografien zeigt, dass sich am 22. Oktober 2024 zum Zeitpunkt des angekündigten Augenscheins wesentlich mehr Gerätschaften in der Garage befinden als fünf Tage zuvor, als die Gesuchstellerin die Werkstatt am 17. Oktober 2024 fotografisch festgehalten hat.