3.1.5 Als nächstes sind Gründe beruflicher und gesundheitlicher Art zu beurteilen. Zu würdigen sind hier einerseits, dass sich Werkstatt und Lagerstätte der F. GmbH auf der ehelichen Liegenschaft befinden (vgl. nachstehende Erwägung 3.1.6) und andererseits, dass der Gesuchsgegner den in unmittelbarer Nähe gelegenen Landwirtschaftsbetrieb bewirtschaftet (vgl. nachstehende Erwägung 3.1.8).