Dies gelte es zu respektieren. Eine komfortablere, für E. passendere, kindeswohlgerechtere und auch kostengünstigere Variante als die vom Gesuchsgegner beantragte Zuweisung existiere nicht. Neben dem Kinderwillen und des Kindeswohls würde auch der Landwirtschaftsbetrieb "G." für die Zuweisung der Wohnung an den Gesuchsgegner sprechen. Der Augenschein habe gezeigt, dass es sich nicht nur um einen "Hobby- Betrieb" handle. Der Hof umfasse 25 bis 32 Kühe mit Kälbern, zwei Pferde, zehn Hühner und eine Forellenzucht mit 150 bis 250 Fischen. Daher sei der Gesuchsgegner auf eine räumliche Nähe angewiesen. Eine Bewirtschaftung aus der Ferne sei nicht möglich.