3.1.2 Der Gesuchsgegner beantragt prinzipaliter die Zuweisung der ehelichen Wohnung ("Betriebsleiterwohnung") im ersten Obergeschoss der Liegenschaft C., sowie des Anbaus und des Nebengebäudes an ihn samt Hausrat und Mobiliar. Eventualiter sei die Wohnung im Erdgeschoss der Liegenschaft C., sowie die Garage/Werkstatt des Anbaus und das Nebengebäude dem Gesuchsgegner zur alleinigen Benützung zuzuweisen und der Gesuchsgegner sei für berechtigt zu erklären, (vorerst auf eigene Kosten) einen Durchgang von der Garage in die Wohnung im Erdgeschoss zu erstellen.