nur einer Ausnahme nur Verluste eingefahren, weshalb es sich um eine Freizeitbeschäftigung handle. Dieser könne er auch von D. oder von H. aus nachgehen. Weiter befinde sich die Liegenschaft in der fünften Generation in der Familie der Gesuchstellerin. Sie habe in ihrer Kindheit etliche Wochenenden dort verbracht und im Jahr 2011 zusammen mit ihrem Vater die Wohnung im ersten Obergeschoss komplett renoviert, in welche die Gesuchstellerin anschliessend allein eingezogen sei. Der Gesuchsgegner sei erst zwei Jahre später eingezogen. Daher beantragt die Gesuchstellerin die Zuweisung der Liegenschaft an sie.