Im Anschluss an die erste Verhandlung vom 17. Oktober 2024 habe die Gesuchstellerin Fotografien von der Werkstatt gemacht, welche nur private Gegenstände zeigen würde. Auf den Augenschein hin habe der Gesuchsgegner Schneefräsen und Rasenmäher aneinandergereiht und sogar einen Computer hingestellt und ein Plakat aufgehängt. Auch für die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs sei der Gesuchsgegner nicht auf die eheliche Liegenschaft angewiesen. Sämtliche landwirtschaftlichen Maschinen sowie das Vieh und das Futter würden sich in J. befinden. Ferner habe der Betrieb seit 2019 mit