Sachverhalt: Die Parteien haben am 29. August 2014 geheiratet. Sie sind die Eltern der Tochter E., geboren 2016. Mit Gesuch vom 19. Juni 2024 beantragte die Gesuchstellerin die Regelung des Getrenntlebens. Strittig war unter anderem die Zuteilung der ehelichen Liegenschaft. Die streitgegenständliche Liegenschaft umfasst ein Dreiparteienhaus mit angebauter Dreifachgarage, eine ehemalige Ökonomiebaute sowie Umschwung. Der Gesuchsgegner geht namentlich in der Werkstatt und in der Ökonomiebaute seiner beruflichen Tätigkeit bei der F. GmbH nach. Zudem bewirtschaftet er einen naheliegenden Landwirtschaftsbetrieb G. Die eheliche Liegenschaft ist im Eigentum der Gesuchstellerin.