Kantone, welche – wie dies auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden der Fall ist – für die Beurteilung des Prämienverbilligungsanspruchs ein Abstellen auf Steuerdaten vorsehen: - So betonte das Bundesgericht in einem bereits älteren, den Kanton Basel Landschaft betreffenden Urteil aus dem Jahr 2000 noch, Art. 65 KVG würde die Kantone nicht verpflichten, die Anspruchsberechtigung in einem eigenständigen Verfahren abzuklären, sondern sie dürften an das Ergebnis des steuerrechtlichen Veranlagungsverfahrens anknüpfen.