So kann bei erheblichen Veränderungen der Veranlagung nicht flexibel genug reagiert werden und es kann ganz allgemein eine mangelnde Flexibilität und Aktualität der Bemessungsgrundlagen festgestellt werden. In Einzelfällen (Änderung des Zivilstandes, Geburt eines Kindes, Arbeitslosigkeit usw.) kann diese mangelnde Flexibilität zu einer nicht unerheblichen Benachteiligung der Betroffenen führen. Die Kantone sollen daher verpflichtet werden, dass bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen jeweils grundsätzlich die aktuellsten Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen sind. Dabei geht es nicht um den Verzicht auf die Steuerdaten