1 Weicht das massgebende Einkommen mehr als 20 Prozent von dem der Berechnung der Prämienverbilligung zugrundeliegenden Einkommen ab, kann innert sechs Monaten nach Rechtskraft der ausserrhodischen Steuerveranlagung ein Antrag auf Nachvergütung gestellt oder von Amtes wegen eine Rückvergütung eingeleitet werden. 2 […]