Aussage mit der C. AG nie wieder etwas zu tun haben wolle. Die C. AG wünsche deshalb eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch die B. (act. 8/14). Folglich lud der Versicherungsträger den Versicherten mit Schreiben vom 18. August 2020 auf den 11. September 2020 zu einer medizinischen Untersuchung durch Dr. med. G., Fachärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, ein (act. 8/15). Nach durchgeführter Exploration erstattete die Gutachterin ihre Expertise am 14. September 2020. Dieser ist zu entnehmen, beim Versicherten liege keine versicherungspsychiatrisch relevante Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit vor.