B. Mit ausgefülltem Formular "Krankmeldung Kollektiv-Taggeldversicherung", datiert vom 23. Juni 2020, informierte der Versicherte die B. über eine seit dem 11. Juni 2020 bestehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, deren Dauer voraussichtlich mehr als 30 Tage dauere (act. 8/1). Im Rahmen des Erstgesprächs mit der B. gab er als Grund für die Arbeitsunfähigkeit Stress bei der Arbeit an. Aufgrund eines neuen Vertrags erhalte er Fr. 1'200.-- weniger Lohn (act. 8/7).