Seite 19 weitere Arztberichte verwiesen, welche die Selbstverstümmelung widerlegen würden (vgl. etwa act. 1, S. 8). Die MEDAS-Gutachter haben sich jedoch bereits hinlänglich mit den Drittmeinungen von Ärzten, die vom Beschwerdeführer selbst beauftragt wurden (v.a. von Dr. C_______ [act. 9/359, S. 30; 9/361, S. 16; 9/407, S. 2] und Dr. med. L.__________ [act. 9/407, S. 2]), auseinandersetzt. Folglich ist kein Gerichtsgutachten oder eine weitere polydisziplinäre Expertise erforderlich. Berechnung des Invaliditätsgrads