Wie bereits dargelegt, steht in casu nicht in erster Linie die Frage nach dem Vorliegen eines CRPS im Zentrum, sondern die Abklärung, ob ein solches Syndrom, selbst wenn es mit hinreichender Gewissheit vorliegen sollte, ab Ende März 2014 noch in Zusammenhang mit dem Unfallereignis gebracht werden kann. Aufgrund der detaillierten, schlüssigen als auch umfassenden Abklärungen der MEDAS-Gutachter sowie den weiteren, vorstehend aufgeführten Indizien, die insgesamt mit dem nötigen Beweismass auf eine Automutilation hinweisen, ist bereits erstellt, dass diese Selbstschädigung ab Ende März