2.15. Der Vollständigkeit halber sei dennoch darauf hinzuweisen, dass besonders das polydisziplinäre MEDAS-Gutachten in mehrfacher Hinsicht Zweifel daran aufkommen liess, ob die geltend gemachten Beschwerden in Form eines CRPS überhaupt in dem Ausmass vorliegen, wie sie der Beschwerdeführer vorträgt. So werden etwa im ortho- pädisch-traumatologischen Teilgutachten unter Ziffer 7.2 eine Reihe von Symptomausweitungen und Diskrepanzen aufgeführt, welche Verdeutlichungstendenzen nahe legen würden (act. 9/361, S. 36).