2.12. Der Zeitpunkt, ab welchem die geltend gemachten Schmerzen mit hinlänglicher Gewissheit nicht mehr als Folge des Unfalls, sondern in Fortsetzung einer Selbstschädigung gesehen werden müssen, lässt sich wegen des sehr komplexen Verlaufs mit immer wiederkehrenden Infekten nicht leicht bestimmten. Med. pract. J.__________, Fachärztin für Chirurgie legt in ihrem kreisärztlichen Bericht vom 16. Juni 2017 diesbezüglich nachvollziehbar dar, weshalb erst ab Mitte März 2014 deutlich genug von einer Automutilation auszugehen ist.