Die zuvor am KSSG durchgeführte Stumpfrückkürzung war dahingegen zumindest insofern plausibler, als dass das gesamte Leiden damals auf den Mittelfingerstumpf fokussiert wurde (act. 9/139), es sich dabei unmittelbar um den durch den Unfall bereits destruierten Finger handelte und zuvor noch keine Gliedmassen abgetrennt wurden, was das Ausbleiben des erhofften Erfolges eines solchen Eingriffes hätte belegen können. Hervorzuheben ist ergänzend eine Vielzahl von medizinischen Austrittsberichten des KSSG, die nach dem jeweils durchgeführten Eingriff immer wieder aufs Neue eine komplikationslose Wunderheilung attestierten (namentlich act. 9/18, S. 2; 9/93, S. 2; 9/152, S. 2; 9/187, S. 1;