Noch vor der Resektion des Zeigfingers in Belgrad empfahl Dr. med. I.__________ dringend, ein solcher Eingriff erst nach einer gesicherten medizinischen Beurteilung durchzuführen (act. 9/219, S. 2). Auch die behandelnden Ärzte der Klinik Alfamedic in Belgrad lassen in den Akten keinen plausiblen Grund erkennen, weshalb die Amputation weiterer Glieder die Schmerzsituation beim Beschwerdeführer hätte verbessern sollen (vgl. etwa act. 9/258).