Auch wurde der Beschwerdeführer gebeten, sich vor weiteren ärztlichen Behandlungen in Belgrad zu einem kreisärztlichen Untersuchungstermin zu melden, da die beklagten Entzündungen an der linken Hand bisher nicht nachvollziehbar seien (act. 9/317). Der Entschluss des Beschwerdeführers, die Amputation weiterer Glieder in der Klinik Alfamedic in Belgrad vornehmen zu lassen, erstaunt umso mehr, da diese Eingriffe ohne nachvollziehbare medizinische Indikation erfolgten (act. 9/299, S. 8). Noch vor der Resektion des Zeigfingers in Belgrad empfahl Dr. med.