Er sei am 12. November 2015 allerdings noch nicht fachmännisch vertreten gewesen und aufgrund seiner Betroffenheit habe er sich damals noch nicht gegen diese Auswahl der Gutachter zur Wehr setzen können. Schliesslich verhalte es sich so, dass auch im IV-Verfahren für Begutachtungen die Parteien um eine gemeinsame Begutachtung angegangen werden (act. 1, S. 5).