Sowohl Dr. med. C.________ wie auch die Ehefrau des Beschwerdeführers sollten laut Beschwerdeführer Tatsachen bestätigen, welche der Beschwerdeführer in seiner Beschwerdeschrift bereits vorwegnimmt – etwa die Bezeugung seiner nächtlichen Zitteranfälle (act. 1, S. 4) oder dass die verletzte Hand geeitert habe (act. 1, S. 6) – respektive die den Gesundheitszustand des