Seite 6 ver Hinsicht eine Verbesserung der initial mittelschweren bis schweren depressiven Symptomatik auszumachen sei (act. 9/393, S. 2). Insbesondere hätte er beim Patienten während keiner Sprechstunde seit Therapieaufnahme Verletzungen, Schürfungen oder Blutspuren festgestellt (act. 9/413, S. 2 f.).