Q. Infolge dieser Ereignisse wurde die MEDAS Zentralschweiz von der SUVA beauftragt, den Beschwerdeführer für eine umfassende Abklärung einzuladen. Zur Erstellung eines polydisziplinären Gutachtens, bestehend aus einem orthopädischen, neurologischen sowie psychiatrischen Teilgutachten, wurde dem Beschwerdeführer ein Termin angesetzt, den der Beschwerdeführer planmässig am 24., 26. und 29. Februar 2016 wahrnahm. Federführender Gutachter war Dr. med. K.__________, Facharzt FMH für orthopädische Chirurgie (act. 9/349, S. 1; 9/358 ff.).