Dem Schreiben der SUVA vom 23. Mai 2014 kann entnommen werden, dass die SUVA sich anschliessend dafür entschied, die Kosten dieser erste OP in Serbien ausnahmsweise zu übernehmen. Dies entgegen vorheriger Ankündigungen und mit Hinweis darauf, dass diese Verfügung keine präjudizielle Wirkung entfalten werde (act. 9/228).