Die vom Patienten angegebenen Beschwerden liessen sich unter Einbezug der vorliegenden Befunde nicht mit einer revisionsbedürftigen, akuten Infektsituation erklären. Vielmehr müsse von einer Schmerzchronifizierung mit Somatisierungsstörung, evtl. auch von Automutilation (d.h. von einer Selbstverstümmelung) ausgegangen werden, welche durch eine erneute chirurgische Intervention nicht behandelt werden könne (act. 9/217, S. 2).