Seite 4 zumindest teilweise auch eine neuropathetische Schmerzsymptomatik ursächlich mit berücksichtigt werden müsse, oder inwieweit auch eine veränderte Schmerwahrnehmung die Symptomatik beeinflusse, liesse sich nicht mit letztendlicher Sicherheit klären (act. 9/196, S. 6 f.).