Seite 3 neuen oberflächlichen Hautschürfungen gekommen. Die Ursache der Hautverletzung konnte dabei weder dermatologisch noch infektiologisch erklärt werden. Nach einem Wechsel der medikamentösen Behandlung sei die Rötung und Schwellung der besagten Stelle jedoch wieder zurückgegangen, so dass der Beschwerdeführer bei reizlosen Wundverhältnissen am 14. August 2013 nach Hause entlassen werden konnte (act. 9/93, S. 1).