D. Während der kreisärztlichen Untersuchung vom 4. Juni 2013 gab der Beschwerdeführer in der Besprechung an, er könne den Mittelfinger der linken Hand überhaupt nicht mehr beugen. Das Gelenk sei total zerstört, worunter auch die anderen Finger dieser Hand leiden würden. Die gesamte linke Hand sei für ihn funktionell unbrauchbar geworden (act. 9/64). Der Kreisarzt Dr. med. G.__________ kam in seinem Untersuchungsbericht vom 6. Juni 2013 zum Ergebnis, dass eine schmerzhafte Einsteifung im Bereich PIP Dig. III, linke Hand vorliegen würde, jedoch kein Hinweis auf einen akuten Infekt ersichtlich sei (act. 9/66, S. 4 f.).