2. Eventualiter sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und es sei eine polydisziplinäre Abklärung bei einem Universitäts- oder Kantonsspital in Auftrag zu geben, woraufhin neu zu entscheiden sei. 3. Es wird ausdrücklich beantragt, eine öffentliche Verhandlung samt Zeugenbefragung (Dr. C________ und die Ehefrau des Versicherten, D.__________ ) durchzuführen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer zu Lasten des Beschwerdegegners. Rechtsbegehren der Beschwerdegegnerin: 1. Die Beschwerde vom 25. Mai 2018 sei vollumfänglich abzuweisen und der Einsprache-Entscheid von 27. April 2018 zu bestätigen.