Beschwerdegegnerin und SUVA Schweiz. Unfallversicherungsanstalt, Vorinstanz Postfach 4358, 6002 Luzern vertreten durch: RA B.__________, Gegenstand UVG-Leistungen Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der SUVA vom 27. April 2018 Rechtsbegehren des Beschwerdeführers: 1. Der angefochtene Einspracheentscheid sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien weiterhin die UVG-Leistungen nach Massgabe der medizinisch festgestellten Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit zu gewähren.