6.e) Der Planungsbericht zum Teilzonenplan A datiert vom 22. Juni 2018. Hinsichtlich der Darstellung des rechtlichen Rahmens und der übergeordneten Planung ist aus dem Planungsbericht ersichtlich, dass sich diese noch auf den kantonalen Richtplan, Nachführung 2010, den kommunalen Richtplan aus dem Jahr 1995 und die Übergangsbestimmungen nach Art. 38a RPG beziehen. Damit kann festgestellt werden, dass der Planungsbericht auf überholten Grundlagen beruht.