Für die konkrete Abfassung ist vom Zweck des Planungsberichts auszugehen, Transparenz über die Betätigung des Planungsermessens zu schaffen und die Basis für die Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde zu bilden. Dies bedeutet, dass die nachvollziehbare Darlegung der Interessenabwägung nach Art. 3 RPG im Zentrum steht und folglich alle Themen aufzunehmen sind, die in die Interessenabwägung einfliessen. Die Interessenabwägung umfasst folgende Schritte: Ermittlung der berührten Interessen (1), Beurteilung der Interessen (2) und Optimierung der Interessen (3). Daraus leitet sich für den Planungsbericht folgendes generelles Inhaltsverzeichnis ab: