AR GVP 34/2022, Nr. 1577 Nutzungsplanverfahren. Anforderungen an den Planungsbericht: Im konkreten Fall liegt kein Planungsbericht vor, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Entscheid des Regierungsrates, 14.06.2022 Sachverhalt: Die Genehmigungsprüfung des Teilzonenplans A führte zum Ergebnis, dass kein Planungsbericht vorliegt, der den Ansprüchen von Art. 47 RPV (SR 700.1) entspricht. Damit entspricht der Teilzonenplan A nicht den gesetzlichen Vorschriften im Sinne von Art. 49 Abs. 2 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz, BauG; bGS 721.1), weshalb der Teilzonenplan A nicht genehmigt werden konnte.