Sachverhalt: 1. Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision von B lag eine Teilrevision des Zonenplans öffentlich auf. Am 7. April 2021 erhob A, Eigentümer der Parzelle Nr. 570, Einsprache betreffend seine eigene sowie benachbarte Parzellen. Zugleich stellte er ein Ausstandsbegehren gegen Gemeindepräsident X sowie Y. Der Gemeinderat eröffnete in der Folge den Schriftenwechsel. Mit abschliessender Stellungnahme vom 18. Januar 2022 ergänzte der Einsprecher seine verfahrensrechtlichen Anträge dahingehend, dass auch Gemeinderätin Z in den Ausstand zu treten habe.