Den Baugesuchsunterlagen kann entnommen werden, dass der rund 300 m lange Bewirtschaftungsweg im Abschnitt 2 ein Gefälle von 10 bis 15 Prozent, im Abschnitt 3 ein Gefälle von 25 Prozent und im Abschnitt 4 ein Gefälle von 11 Prozent aufweist. Obwohl sich die landwirtschaftliche Tätigkeit im Wesentlichen auf wenige Sommermonate beschränkt, erweist es sich als gerechtfertigt, im steilsten Bereich im Abschnitt 3 befestigte Fahrspuren als betriebsnotwendig zu beurteilen. Bezüglich der Abschnitte 2 und 4 würden zwei Betonfahrspuren den Komfort erhöhen und den Aufwand für den Unterhalt des Bewirtschaftungswegs reduzieren.