B führte am Rekursaugenschein aus, dass er den Bewirtschaftungsweg an Sommertagen, wenn Heu eingefahren werden müsse, rund 20 Mal täglich befahre. Im Winter transportiere er das geschlagene Holz mit einem Transportfahrzeug über den Bewirtschaftungsweg. Eine Alternative zum Bewirtschaftungsweg bestehe nicht, da in Bezug auf die weitere mögliche Zufahrt eine Gewichtsbeschränkung gelte. Die Ausgestaltung des Bewirtschaftungswegs beurteilt sich nach dem Gesagten nach der extensiven Bewirtschaftungsform der Gras- und Milchwirtschaft.