In beiden Betrieben wird Gras- und Milchwirtschaft betrieben. Zu den Grundstücken des Betriebs des Landwirts A gehören die Grundstücke Nrn. 1, 2 und 3, welche über den Bewirtschaftungsweg erreicht werden können. Zu den Grundstücken des Betriebs des Landwirts B gehören unter anderem die Grundstücke Nrn. 4, 5, 6, 7 und 8, welche über den Bewirtschaftungsweg erreicht werden können. Landwirt A führte anlässlich des Rekursaugenscheins aus, dass er den Bewirtschaftungsweg während den Sommermonaten rund 20 Mal mit dem Druckfass befahre. Landwirt B führte am Rekursaugenschein aus, dass er den Bewirtschaftungsweg an Sommertagen, wenn Heu eingefahren werden müsse, rund 20 Mal täglich befahre.