AR GVP 34/2022, Nr. 1576 Bauen ausserhalb der Bauzone. Bewilligung von zwei durchgehenden Betonfahrspuren in der Landwirtschaftszone: Im konkreten Fall erweisen sich zwei durchgehende Betonfahrspuren als für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht betriebsnotwendig. Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft, 19.01.2022