Den gegen diese Verfügung erhobenen Rekurs wies der Gemeinderat ab. X. erhob gegen den Entscheid des Gemeinderates Rekurs beim Regierungsrat. Aus den Erwägungen: 3. Zu prüfen ist, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung seitens des Rekurrenten beendet wurde. a) […] b) Nach Art. 5 des Personalreglements der Gemeinde Y. sind die Arbeitsverhältnisse zwischen der Gemeinde und den Mitarbeitenden öffentlich-rechtlich. Die Bestimmungen des Obligationenrechts gelten jedoch analog, soweit das Personalreglement keine besonderen Bestimmungen enthält (Art. 1 Abs. 3 Personalreglement).