Da der geplante Verpflegungsstand als nicht standortgebunden zu qualifizieren ist, kann das Projekt auch nicht als Pilot- oder Versuchsprojekt realisiert werden. Gleiches gilt für die Realisierung des Verpflegungsstandes als mobile Baute, da die Beurteilung der Standortgebundenheit zum gleichen Ergebnis führt wie bei einer festen oder teilmobilen Baute. Seite 3/3