Die Realisierung des geplanten Verpflegungsstandes als teilmobile Baute entkräftet den Grundsatz der haushälterischen Nutzung des Bodens nicht, da der Verpflegungsstand an jedem Standort immer Boden beanspruchen wird. Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bedeutet, dass Bauten ausserhalb der Bauzone nur restriktiv bewilligt werden dürfen. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, eine attraktive Landschaft mit hohem Erholungswert zu erhalten. Das ist genauso ein touristisches Interesse wie eine Einkehrmöglichkeit.