Appenzell Ausserrhoden kennt im Unterschied zu anderen Kantonen keinen spezialärztlichen Notfalldienst. Es fragt sich also, wie mit Spezialärztinnen und Spezialärzten umzugehen ist, die weder über einen Weiterbildungstitel als praktische Ärztin oder praktischer Arzt noch einen als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeine Innere Medizin verfügen. Diese a priori und von Amtes wegen vom Dienst zu dispensieren, würde nicht nur der gesetzlichen Ordnung widersprechen, die eine Befreiung von der Mitwirkungspflicht in ambulanten Notfalldiensten nur im Einzelfall und nur aus einem wichtigen Grund zulässt, sondern auch der herrschenden Lehre.